Energieausweise
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 01.02.2002 wurde für Neubauten ein Energiebedarfsausweis verpflichtend eingeführt.
Darin werden Gebäudehülle und Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser und Lüftung) gleichermaßen berücksichtigt. Die Bauphysik der einzelnen Bauteile, die Kennwerte der Anlagentechnik und ggf. verschiedene Innentemperaturen der Gebäude sind mit den Anforderungen der EnEV in Übereinstimmung zu bringen.
Die geltende EU-Richtlinie zur
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sieht vor, dass auch bei
Neuvermietungen und Immobilienverkäufen seit 2006 ein Energieausweis vorzulegen ist. Dies ist mit der EnEV 2007 stufenweise ab 2008 in nationales Recht umgesetzt worden. Die EnEV 2014 hat die Anforderungen nochmals verschärft. Gemäß den EU-Vorgaben zeigt der Energieausweis die Gesamteffizienz eines Gebäudes in allgemein verständlicher und bundesweit einheitlicher Form, liefert Vergleichswerte und gibt Modernisierungstipps. |
Als Bauingenieurin und Energieberaterin bin ich zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude berechtigt.
Diese Dienstleistung kann ich auch für Ihren Architekten erbringen.